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| BUNDESVERBAND DEUTSCHER MOTORVETERANEN-CLUBS Wiebestraße 36, 10 553 Berlin Tel.: 09001-338838 (49ct/min) – Fax: 030-34095172 www.deuvet.de Rotes 07-Kennzeichen – 30 Jahre fest in Planung Die Reform der StVZO wird weiter in den Bundesländern diskutiert. Dennoch liegt dem DEUVET bereits der 1. Arbeitsentwurf aktuell vor. Damit kann sich der DEUVET schon in einer sehr frühen Phase des Entwurfsprozesses konstruktiv einbringen. Der Gesetzgeber beabsichtigt, das rote 07-Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren zuzuteilen. Bislang unterschied das Zulassungsrecht klar zwischen den Begriffen „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ mit einem Einstiegsalter von 20 Jahren und „Oldtimer“ mit einem Mindestalter von 30 Jahren. Fahrzeuge, die dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut zuzurechnen sind – also mindestens 20 Jahre alt sind – können nach bisheriger Regelung für bestimmte Fahrten mit dem rotem 07-Kennzeichen bewegt werden. Oldtimer – ab einem Alter von 30 Jahren – können mit H-Kennzeichen zugelassen werden. In der neuen FZV werden die Begriffe Oldtimer und kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut unter einem einheitlichen Oldtimerbegriff zusammengefasst und das Mindestalter auf 30 Jahre festgelegt. Auf diesem einheitlichen Oldtimerbegriff sollen dementsprechend auch die neuen Regelungen für das rote 07-Kennzeichen aufbauen. Die Begriffe Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut und Oldtimer dürfen nicht vermischt werden. Das rote 07-Kennzeichen dient insbesondere auch der teilweise sehr Kosten intensiven und aufwändigen Erhaltung und Pflege von Fahrzeugen, welche die 30-Jahresgrenze des H-Kennzeichens noch nicht erreicht haben. Es ermöglicht somit Fahrzeuge, die aus Altersgründen aus dem Alltagsbetrieb ausgeschieden sind, zu pflegen und zu restaurieren, bis ihnen mit 30 Jahren ein H-Kennzeichen als Oldtimer zugeteilt werden kann. EUVET 2004 elle : Kraftfahrt-Bundesamt, Statistische Mitteilung 2004 Durch die geplante Heraufsetzung des Mindestalters für die Zuteilung des roten 07-Kennzeichens würde die Überführung dieser Fahrzeuge in den Oldtimerstatus deutlich erschwert. Es ist zu befürchten, dass durch eine solche Regelung eine Vielzahl erhaltenswerter und kraftfahrzeugtechnisch bedeutender Youngtimer für die Nachwelt verloren wären. Der DEUVET fordert daher die Erhaltung der 20 Jahresgrenze für das rote 07-Kennzeichen. Bitte beteiligen Sie sich an unserer Unterschriften-Aktion! Setzen Sie sich für die Zukunft der Youngtimer ein! |
)-Abends sind wir dann eingeladen (Kinderfreies WE)
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